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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18   

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https://dejure.org/2019,5897
LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18 (https://dejure.org/2019,5897)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2019 - L 18 AL 80/18 (https://dejure.org/2019,5897)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - L 18 AL 80/18 (https://dejure.org/2019,5897)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 142 Abs 1 SGB 3, § 27 Abs 3 Nr 1 S 1 SGB 3, § 27 Abs 3 Nr 1 S 2 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - versicherungsfreie Beschäftigung - unständige Beschäftigung - Maskenbildner - Berufsmäßigkeit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 23/81

    Unständige kurzfristige Beschäftigungen - Im voraus vereinbarte Arbeitseinsätze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18
    Von solcherart (ggf. Rahmen-)Verträgen zu unterscheiden sind Beschäftigungen, die, wie im Fall der Klägerin, sich nicht aufgrund einer schon vorher getroffenen Abrede wiederholen und dann Ausfluss eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses sind, sondern sich lediglich tatsächlich entsprechend einem für den ausgeübten Beruf typischerweise nicht voraussehbaren Arbeitsbedarf und einer entsprechend schwankenden Auftragslage mehr oder weniger lückenlos aneinanderreihen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 - juris Rn. 11).

    Dies war im Fall der Klägerin ausweislich ihres Vortrags in tatsächlicher Hinsicht, insbesondere unter Berücksichtigung der tabellarischen Übersicht vom 10. Oktober 2017 sowie den vorliegenden Abrechnungsunterlagen für die jeweiligen Beschäftigungen in Bezug auf die Erwerbstätigkeiten in der Rahmenfrist ausweislich des prägenden Umfangs der überwiegend auf einen Tag befristeten Beschäftigungen der Fall, und zwar prognostisch bereits im Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 - juris Rn. Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2. Auflage 2019, § 27 Rn. 28).

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18
    Letzteres erfordert vielmehr eine - wofür hier keinerlei Anhaltspunkte bestehen - ununterbrochen anhaltende Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Arbeitskraft des Betroffenen (vgl. Bundessozialgericht [BSG), Urteil vom 27. April 2016 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 38 m.w.N.).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18
    Voraussetzung ist, dass es sich um Personen handelt, deren Hauptberuf zwar die "Lohnarbeit" bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind; gerade diese Beschäftigungen müssen zeitlich oder wirtschaftlich den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit bilden (so auch z.B. BSG Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R [Freelancer], Juris Rn. 25 unter Hinweis auf BSGE 36 a.a.O).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist sodann für das Vorliegen "unständiger" Beschäftigung neben der in § 27 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 SGB III (vgl. auch § 163 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) ausdrücklich genannten Befristung der einzelnen Beschäftigungen ein "berufsmäßiges" Tätigwerden des Betroffenen erforderlich (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S. 40; grundlegend BSGE 36, 262, 265 = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO S Aa 12).
  • BSG, 29.09.1997 - 10 RK 2/97

    Versicherungspflicht landwirtschaftlicher Unternehmer in der KVdL, Gewinn aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18
    Für die Prüfung der Berufsmäßigkeit von unständiger Beschäftigung muss mithin - ähnlich der Prüfung von "Hauptberuflichkeit" in anderen rechtlichen Kontexten - festgestellt werden, ob die auf weniger als eine Woche befristeten Beschäftigungen nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und von ihrem zeitlichen Aufwand her die übrigen "Erwerbstätigkeiten" zusammen deutlich übersteigen (vgl. dazu BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 26 LS 2 und Rn. 16 unter Hinweis auf BSG SozR 3-5420 § 3 Nr. 3 S 17 ff).
  • BSG, 22.11.1973 - 12 RK 17/72

    Entrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist sodann für das Vorliegen "unständiger" Beschäftigung neben der in § 27 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 SGB III (vgl. auch § 163 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) ausdrücklich genannten Befristung der einzelnen Beschäftigungen ein "berufsmäßiges" Tätigwerden des Betroffenen erforderlich (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S. 40; grundlegend BSGE 36, 262, 265 = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO S Aa 12).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2021 - L 10 BA 52/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit einer Ärztin für einen

    Letzteres erfordert vielmehr eine ununterbrochen anhaltende Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Arbeitskraft des Betroffenen (vgl BSG, Urteil vom 27. April 2016 - B 12 KR 16/14 R - Rn 38 mwN; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Februar 2019 - L 18 AL 80/18 - Rn 19 juris) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 R 880/17

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Bedienung und Putzhilfe in einem

    Ein Anhaltspunkt für eine befristete Beschäftigung ergibt sich damit nicht (vgl. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 41; Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 17/16 R - juris Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 14.2.2019 - L 18 AL 80/18 - juris Rn. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17

    Arbeitslosengeld - unständige Beschäftigung - Dauerbeschäftigungsverhältnis -

    Eine unständige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn die einzelnen Beschäftigungen sich vereinbarungsgemäß in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholen oder wenn sog. Kettenverträge zur Umgehung einer ständigen Beschäftigung geschlossen werden (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R -, juris Rn. 38; Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 - juris Rn. 11; Urteil vom 28. April 1982 - 12 RK 1/80 -, juris ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Februar 2019 - L 18 AL 80/18 -, juris Rn. 19).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.09.2021 - L 2 AL 36/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Verkürzung der Anwartschaftszeit auf 6 Monate -

    Entsprechend zählen solche versicherungsfreien Beschäftigungszeiten auch nicht für die Bildung der kleinen Anwartschaftszeit von 180 Tagen mit (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Februar 2019 - L 18 AL 80/18 - juris).
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